Pascal Hens, Kapitän HSV Handball:

"Wer hoch hinaus will, muss dran bleiben und ständig trainieren. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Das Training in der Gruppe macht natürlich am meisten Spaß – wenn dann vielleicht sogar noch ein Profi vorbei schaut erst recht! Deshalb gibt‘s bei den Handball-Camps mit dem HSV Handball auch Spaß ohne Ende für die Kids."
Florian Kehrmann, TBV Lemgo

"Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig es als Kind und Jugendlicher ist, gutes und vor allem abwechslungsreiches Training mit Spaßfaktor zu bekommen. Genau das bekommen die Kids im Handball-camp und ich freue mich, daß ich als „sportlicher Kumpel“ mit den Kids trainieren und mit ihnen Gas geben kann.“
Dominik Klein, THW Kiel:

"Mit der INTERSPORT Handballschule holt ihr 4 intensive Tage Handballpower in euren Verein. Eine besondere Mischung aus Training, Wettkampf und Spaß für alle 7 bis 14-jährigen Handballkids. Neben dem individuellen Training steht ebenfalls der Team-Gedanke im Vordergrund. Eine tolle Erfahrung für alle! - Erlebt es selbst...!"
Torsten Jansen, HSV Handball:

„Ein solches Handball-Camp hätte ich mir als Kind auch gewünscht um mit meinen Vorbildern trainieren zu dürfen.
Für mich ist es eine große Motivation, zu sehen, mit welcher Begeisterung und Freude die Kids bim training dabei sind.“
Alex Rohaly, HSC Bad Neustadt:

"Als Jugendlicher war ich selber Teilnehmer in den Camps mit dem Trainerteam rund um Mannhard Bech. Ich konnte tolle Eindrücke mit nach Hause nehmen und vor allem meine Leistungen weiter steigern. Ich möchte diese Erfahrungen nicht missen und sie sind ein wichtiger Baustein in meiner bisherigen Handball-Karriere."
Sebastian Preiß, TBV Lemgo:

"Der TBV engagiert sich intensiv im Bereich der Jugendarbeit und Talentförderung. Wir Spieler sind natürlich voll dabei, wenn wir die Chance haben mit den "Stars von morgen zu trainieren.
Ich freue mich auf die Erlebnisse im Handball-Camp."
Michael Kraus, HSV Handball:

Die Handball-Camps sind eine tolle Sache für handballbegeisterte Kids.
Man trainiert professionell, lernt neue Freunde kennen und wir Profis können euch den ein oder anderen Tipp mit auf den Weg geben.
Vielleicht sehen wir uns im Camp.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CommEvent Management GmbH, Dorothea-Erxleben-Str. 4, 24145 Kiel
- ab 01.01.2009 -
GF: Mannhard Bech
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Camps der CommEvent Management GmbH, bei denen sich die Teilnehmer direkt bei CommEvent anmelden. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Katalogen, Prospekten, Flyern und Internetseiten der CommEvent Management GmbH (im Weiteren: CE) soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bestimmungen getroffen werden.
II. Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung für ein Camp (Buchung) bietet der Kunde CE den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Camp-Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingungen sowie - soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen - aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, via Internet (Onlineformular) oder per E-Mail erfolgen.
(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Onlineformular oder E-Mail) wird CE dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Camp.
(3) Der Vertrag über die Camp-Teilnahme kommt erst mit der Buchungsbestätigung von CE an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, jedenfalls unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt CE dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.
III. Leistungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen von CE ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie der Internetseite „www.handball-camp.de“ von CE und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
(2) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Camp-Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und jedenfalls nicht zu einer wesentlichen Änderung der von CE geschuldeten Leistung führen. CE wird den Kunden über beabsichtigte Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der geänderten Leistungen bleiben von Abs. 2 unberührt.
IV. Zahlung / Textilien
(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von CE (Camppreis zuzüglich ggf. optionaler Leistungen wie Gutschein und/oder Textilveredelung) fällig.
(2) Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb einer Woche vor Beginn des Camps, kann CE die Individualisierung und Anlieferung der Textilien zum Camp-Termin nicht gewährleisten. In diesem Falle erfolgt die Lieferung direkt an den Kunden. Hierfür werden zusätzlich zum Camp-Preis EUR 5,00 für den Versand der Textilien berechnet.
(3) Im Falle des Rücktritts gem. Abschnitt VII Abs. 1 ist der Kunde unbeschadet seines Rücktritts vom Camp-Vertrag dann zur Abnahme des Camp-T-Shirts verpflichtet, wenn der die Personalisierung des T-Shirts bestellt hatte. In diesem Falle erhält er das mit seinem Namen bedruckte T-Shirt per Post zugeschickt und hat hierfür eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 zu zahlen.
(4) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden (insbesondere die Zahlung des Camp-Preises und von Stornokosten bei Buchung für mehrere Personen), sofern er nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist, dass er lediglich als Vertreter auftritt. CE kann die Vertragsannahme davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor seine Vertretungsbefugnis für Dritte nachweist.
(5) Nimmt der Kunde / Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm vertragsgemäß durch CE angeboten wurden, nicht in Anspruch, ohne dass ein Rücktritt vom Camp-Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Camp-Preises.
V. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Camps durch CE erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Abs. 1 durch CE für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.
(2) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentums im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen von CE hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. CE ist berechtigt, die Teilnahme am Camp von der Erbringung dieses Nachweises abhängig zu machen.
(3) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung in der Lage sein, die üblichen und altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt.
(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, dass ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen über die Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen ergeben, die einer Camp-Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, CE über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.
(5) CE ist berechtigt, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Camp-Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren.
VI. Kündigung und Rücktritt durch CE
(1) CE ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Camp-Durchführung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für CE unzumutbar ist. Insbesondere behält sich CE das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort aus dem Camp auszuschließen.
(2) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Kunde oder der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt IV Abs. 1-4 dieser Bedingungen bzw. sonstige Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Camps bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind, sowie in den Fällen des Abschnitt IV Abs. 6 und 7.
(3) Im Falle einer gem. Abs. 1 und 2 berechtigten Kündigung behält CE den Anspruch auf den vollständigen Camp-Preis. CE muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von CE bleiben durch diese Regelung unberührt.
(4) Bei Nichterreichen der in der Camp-Ausschreibung genannten oder mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist CE berechtigt, von Camp-Vertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl in der Buchungsbestätigung angegeben war oder darin auf die jeweilige Camp-Ausschreibung verwiesen wurde, in der die Zahl genannt wird und CE dem Kunden gegenüber die Absage des Camps unverzüglich mitteilt, nachdem feststeht, dass das Camp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.
(5) Wird ein Camp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird CE dem Kunden nach Möglichkeit kurzfristig eine Ersatzveranstaltung anbieten, die in einer Entfernung von maximal 50km vom ursprünglichen Veranstaltungsort liegen darf. Der Kunde hat sich über dieses Angebot unverzüglich gegenüber CE zu erklären. Nimmt er es an, gewährt CE ihm die Teilnahme ohne etwaigen Aufpreis, sofern es sich um ein nach Zeit und Inhalt vergleichbares Camp handelt. Ist der Preis für das Ersatz-Camp günstiger, erstattet CE dem Kunden die Differenz. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erhält er den gezahlten Camp-Preis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche hat er gegen CE aus der Absage – außer in den Fällen des Abschnitt VIII Abs. 4 - nicht.
VII. Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden
(1) Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Camp-Vertrag zurückzutreten:
a) Der Rücktritt ist gegenüber CE schriftlich zu erklären
b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von CE zu leisten. Bei Rücktritt
- bis 30 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 25%,
- bis 15 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 50%,
- bis 7 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 75%
des vereinbarten Camp-Preises zu zahlen.
c) Erfolgt der Rücktritt 6 oder weniger Tage vor dem Camp-Beginn, so ist der volle Camp-Preis zu zahlen.
d) Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet.
(2) Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Camp-Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall kann er die Teilnahme an einer gleichwertigen zeitnahen Ersatzleistung verlangen, soweit eine solche durch CE ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot realisiert werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von CE über die Änderung der Camp-Leistung gegenüber CE geltend zu machen. Abschnitt VI Abs. 5 gilt in diesem Fall entsprechend.
(3) Durch die Regelung in Abschnitt VII Abs. 1 wird das Recht zur Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen nicht berührt.
(4) Widerrufsrecht des Kunden
a) Sofern die Buchung via E-Mail oder Internetformular erfolgt, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
b) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CommEvent Management GmbH, Tonberg 15, 24113 Kiel; Fax: 0431 / 696 70 50; E-Mail: info@commevent-kiel.de.
c) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn CE mit der Ausführung seiner Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
d) Widerrufsfolgen?Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von CE zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für CE mit deren Empfang.
VIII. Haftung
(1) CE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässig für sich und seine Erfüllungshilfen. CE haftet nur dann bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten, wenn es sich hierbei um solche handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. vertragswesentliche Pflichten). Im letztgenannten Fall haftet CE jedoch ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. CE haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.
(2) CE haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von CE oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
(3) CE haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeiten und Außenbereich) sowie der Sporthalle zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von CE oder eines seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht wurde.
(4) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung (Rücktritt gem. Abschnitt VI Abs. 4) durch CE gegenüber dem Kunden später als 3 Tage vor Camp-Beginn, so ist CE verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen.
(5) Außer im Fall des vorstehenden Abs. 4 ist eine über die Rückerstattung des Camp-Preises hinausgehende Haftung von CE, gleich aus welchem Grund, aufgrund des Rücktritts ausgeschlossen, sofern bei dem Rücktritt die in Abschnitt V Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
(6) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berührt.
IX. Sonstiges
(1) Die örtliche Camp-Leitung von CE gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte von bzw. für CE wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.
(2) Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie auf der Internetseite „www.handball-camp.de“ von CE entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von CE für Camp-Leistungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.



























